Sicherheitsstandards zum Schutz von Kindern
Zündkreis duldet keinerlei sexuellen Missbrauch oder sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen (englisch „Child Sexual Abuse and Exploitation“, CSAE). Hier erfährst du, welche Standards wir dafür einhalten und wie du uns Verstöße meldest.
Stand: 6. November 2026
Null Toleranz
Verboten sind bei Zündkreis insbesondere:
- Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM) und jugendpornografische Inhalte – egal ob Foto, Video, Sprachnachricht, Text oder Link,
- die sexualisierte Darstellung Minderjähriger, auch gezeichnet, KI-generiert oder als „Witz“,
- Cybergrooming, also das gezielte Ansprechen Minderjähriger mit sexueller Absicht, sowie Sextortion,
- jede Form von Handel mit oder Anbahnung von Kontakten zu Minderjährigen zu sexuellen Zwecken,
- das Teilen von Inhalten, die solche Taten verharmlosen, bewerben oder dazu anleiten.
Diese Regeln gelten in allen Bereichen der App: Profile, Garage und Fahrzeuge, Beiträge und Kommentare, Treffen und Treffen-Fotos, Clubs, Strecken, geteilte Fahrten und Chats. Sie ergänzen unsere Community-Regeln und Nutzungsbedingungen.
Mindestalter
Zündkreis ist eine Community für Auto- und Motorradbegeisterte und erst ab 16 Jahren erlaubt. Beim Einrichten des Kontos gibst du dein Geburtsdatum an; ist jemand jünger als 16, lässt die App die Registrierung nicht abschließen. Erfahren wir, dass ein Konto einer Person unter 16 Jahren gehört, löschen wir es (§ 3 Nutzungsbedingungen).
Melden in der App
Du kannst jeden Inhalt direkt in der App melden – über das Menü an Profilen, Fahrzeugen, Beiträgen, Kommentaren, Treffen, Treffen-Fotos, Clubs, Strecken und an einzelnen Chat-Nachrichten. Wähle als Grund „Gefährdung von Minderjährigen“. Solche Meldungen landen mit höchster Priorität bei unserem Moderationsteam und werden vorrangig geprüft. Eine geteilte Fahrt-Seite meldest du über „Inhalt melden“; ohne Konto erreichst du uns über das Kontaktformular oder per E-Mail (siehe unten).
Zusätzlich kannst du jede Person jederzeit blockieren. Sie kann dir dann keine Nachrichten mehr schreiben und deine Inhalte nicht mehr sehen. Wir benachrichtigen sie nicht darüber; versucht sie, dir zu schreiben, sieht sie allerdings, dass zwischen euch eine Blockierung besteht.
Bitte leite Missbrauchsdarstellungen niemals weiter, speichere sie nicht und schicke sie uns nicht als Kopie – schon der Besitz ist strafbar. Eine Meldung am Inhalt genügt.
So gehen wir mit Meldungen um
- Unser Moderationsteam prüft gemeldete Inhalte; vorrangige Meldungen zu Minderjährigen bearbeiten wir so schnell wie möglich.
- Inhalte mit sexuellem Missbrauch oder der Ausbeutung von Kindern entfernen wir sofort und sperren das verantwortliche Konto dauerhaft. Weitere Sanktionen reichen von Verwarnungen bis zu befristeten Sperren.
- Mit jeder Meldung speichern wir eine Kopie des gemeldeten Inhalts. Die betroffenen Medien bleiben gesperrt als Beweismittel erhalten, solange die Meldung offen ist, und danach noch 190 Tage (wegen der Einspruchsfrist) bzw. bis zur Entscheidung über einen Einspruch. Eine Meldung wegen Gefährdung von Minderjährigen schließen wir erst, wenn die Prüfung und eine etwaige Meldung an die Behörden abgeschlossen sind.
- Hat unser Moderationsteam eine solche Meldung geprüft und einen begründeten Verdacht bestätigt, stellen wir eine beantragte Löschung des gemeldeten Kontos zurück, damit Kontodaten und Inhalte für die Ermittlungsbehörden erhalten bleiben – befristet auf höchstens 90 Tage ab der Bestätigung; eine Verlängerung ist nur nach erneuter Prüfung durch einen Administrator möglich. Eine bloße Meldung, insbesondere eine nach dem Löschantrag oder von einem gesperrten bzw. nicht eingerichteten Konto, hält die Löschung nicht auf. Die betroffene Person informieren wir über die Zurückstellung, ihren Grund und ihre Dauer. Die Meldungsdaten selbst bewahren wir bis zwölf Monate nach Abschluss auf, bei einer dauerhaften Sperre für deren Dauer.
- Jede Moderationsentscheidung wird protokolliert. Die meldende Person erfährt, wie wir entschieden haben.
Meldung an Behörden
Bei Hinweisen auf Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder auf eine konkrete Gefährdung eines Kindes informieren wir die zuständigen Stellen – in Deutschland die Polizei bzw. das Bundeskriminalamt (BKA) – und arbeiten mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. Bei Bedarf schalten wir zusätzlich die Beschwerdestellen von jugendschutz.net, der eco Beschwerdestelle oder der FSM ein. Rechtmäßige Auskunftsersuchen von Behörden beantworten wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Ist ein Kind in akuter Gefahr, ruf bitte sofort die 110 an. Hinweise kannst du auch selbst bei der Online-Wache deiner Landespolizei oder bei jugendschutz.net melden.
Einhaltung der Gesetze
Wir halten die geltenden Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ein, insbesondere das deutsche Strafgesetzbuch (u. a. §§ 176 ff., 184b und 184c StGB), das Jugendschutzgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowie den Digital Services Act der EU (Verordnung (EU) 2022/2065), einschließlich der Pflicht, Behörden über Straftaten zu informieren, die das Leben oder die Sicherheit von Personen bedrohen (Art. 18 DSA).
Kontakt für Kinderschutz
Ansprechpartner für Fragen zum Kinderschutz und zu unseren CSAE-Standards ist der Betreiber von Zündkreis:
Polatzek IT UG (haftungsbeschränkt)
Ansprechpartner: Nils Polatzek (Geschäftsführer)
E-Mail: [email protected] (Betreff „Kinderschutz“)
Die vollständige Anschrift findest du im Impressum.